Ramingsteg um Besitzabschreibung des Josef und der Juliana Brüllinger bei der im Gewerbprotokolle, folio 257 angetragenen Schuhmachergerechtsame und dagegen ihre gemeinschäftliche Besitzanschreibung hierauf. Auf Grund des orig. Kaufvertrages ddo Steye 20. Dezember 1857 wird das gemeinschaftliche Eigenthumsrecht auf die von Herrn Josef und der Frau Juliana Brüllinger bisher besessene bürgerl. Schuhmacher Gerechtsam für den Kaufpreis von fl 300 – zu Gunsten der Käufer Josef Ecker und Elisabeth Thillemann in Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 257 eingetragen. Hievon werden die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung, ferners die Gesuchsteller unter Aushändigung der Beilage A. an den Erstgenannten derselben und die Verkäufer rathschlägig zu eigenen Handen verständigt. 6192. Peter Kittinger, Wirthshauspächter im Steyrdorfe um ein personelles Bindergewerbe. Wird Ihnen Herr Peter Kittinger nach Einvernahme des Gemeinderathes und über nachgewiesene persönliche Befähigung hiemit ein personelles Bindergewerb für den Stadtbezirk Steyr mit dem Beifügen verliehen, daß Sie sich zur Abgabe der Erwerbsteuer-Erklärung nach erfolgter Rechtskraft dieser Verleihung in hiesiger Amtskanzley zu melden haben. Dagegen steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an Eine h. kk. Statthalterey
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