Ramingsteg um Besitzabschreibung des Josef und der Juliana Brüllinger bei der im Gewerbprotokolle, folio 257 angetragenen Schuhmachergerechtsame und dagegen ihre gemeinschäftliche Be- sitzanschreibung hierauf. Auf Grund des orig. Kaufvertrages ddo Steye 20. Dezember 1857 wird das ge- meinschaftliche Eigenthumsrecht auf die von Herrn Josef und der Frau Juliana Brüllinger bisher besessene bürgerl. Schuhmacher Gerechtsam für den Kauf- preis von fl 300 – zu Gunsten der Käu- fer Josef Ecker und Elisabeth Thillemann in Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 257 eingetragen. Hievon werden die Gewerbprotokolls- führung zum Vollzuge dieser Ein- tragung, ferners die Gesuchsteller unter Aushändigung der Beilage A. an den Erstgenannten derselben und die Verkäufer rathschlägig zu eigenen Handen verständigt. 6192. Peter Kittinger, Wirthshauspächter im Steyrdorfe um ein personelles Binder- gewerbe. Wird Ihnen Herr Peter Kittinger nach Einvernahme des Gemeinderathes und über nachgewiesene persönliche Befähigung hiemit ein personelles Bindergewerb für den Stadtbezirk Steyr mit dem Bei- fügen verliehen, daß Sie sich zur Abgabe der Erwerbsteuer-Erklärung nach erfolg- ter Rechtskraft dieser Verleihung in hiesi- ger Amtskanzley zu melden haben. Dagegen steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an Eine h. kk. Statthalterey
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