Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1858

unter Aushändigung seiner Rekurs- beilagen, sowie das Conscriptionsamt, Ersterer mit Intim. Dekret unter An- schluß des nunmehr auszufertigenden Ehekonsenses, letzteres mit Abschrift dieses hohen Erlaßes und Tergalbescheides zu verständigen. Das als Falsifikat beanständete Er- werbszeugniß ist bei dem Akte zurück zu behalten. 52. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalterei Erlaßes pcto Mißbräuche bei der Feil- hauergesellen Bruderschaft. Dieser hohe Erlaß wird zur Wissenschaft genommen und ist von selben der Herr Innungsvorsteher der hiesigen Feilenschmi- de mit Intim. Dekret und der Aufforderung bezüglich der hochortigen Genehmigung der Feilenschmiedgesellen-Bruderschaft sogleich das betreffende Einschreiten zu machen, – ferners der Herr Innungs- Commißär Schiefermayr mit Abschrift, so wie das städt. Polizeiamt, Letzteres gleichfalls mit Abschrift und mit der Weisung zu verständigen, im Falle der Entdeckung von gesetzwidrigen Ge- bräuchen im Gesellenstande der hies. Feilenschmied- oder anderer hieror- tiger Eisen und Stahlarbeiter-Gewer- be sogleich die Anzeige hieher zu er- statten und sich die h. Orts anbefohlene eindringliche Ueberwachung der erwähn- ten Gesellen angelegen sein zu lassen. 6515. Josef Ecker, Schuhmacher und Elisabeth Thiellemann Schuhmacherstochter in

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