Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1858

unter Aushändigung seiner Rekursbeilagen, sowie das Conscriptionsamt, Ersterer mit Intim. Dekret unter Anschluß des nunmehr auszufertigenden Ehekonsenses, letzteres mit Abschrift dieses hohen Erlaßes und Tergalbescheides zu verständigen. Das als Falsifikat beanständete Erwerbszeugniß ist bei dem Akte zurück zu behalten. 52. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalterei Erlaßes pcto Mißbräuche bei der Feilhauergesellen Bruderschaft. Dieser hohe Erlaß wird zur Wissenschaft genommen und ist von selben der Herr Innungsvorsteher der hiesigen Feilenschmide mit Intim. Dekret und der Aufforderung bezüglich der hochortigen Genehmigung der Feilenschmiedgesellen-Bruderschaft sogleich das betreffende Einschreiten zu machen, – ferners der Herr InnungsCommißär Schiefermayr mit Abschrift, so wie das städt. Polizeiamt, Letzteres gleichfalls mit Abschrift und mit der Weisung zu verständigen, im Falle der Entdeckung von gesetzwidrigen Gebräuchen im Gesellenstande der hies. Feilenschmied- oder anderer hierortiger Eisen und Stahlarbeiter-Gewerbe sogleich die Anzeige hieher zu erstatten und sich die h. Orts anbefohlene eindringliche Ueberwachung der erwähnten Gesellen angelegen sein zu lassen. 6515. Josef Ecker, Schuhmacher und Elisabeth Thiellemann Schuhmacherstochter in

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