Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1858

dieser Verleihung, wornach es Ihnen bevorsteht, sich wegen Bemessung Ihrer Erwerbsteuer hieramts zu melden, betreiben und ausüben können. Gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an Eine hohe kk. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen angemeldet, und binnen weiterer 14 Tagen überreicht werden muß. Hievon werden Herr Gesuchsteller unter Rückschluß seiner Beilagen, so wie die hiesigen Färbermeister zu Handen des Herrn Ferdinand Edelbauer verständigt. 6512. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterey Erlaßes womit dem Rekurse des Adalbert Staudinger Folge gegeben wurde. Von diesem hohen Erlasse ist Rekurrent unter Aushändigung seiner Rekursbeilagen, sowie das städt. Polizeiamt mit Intim Dekret und beziehweise mit Abschrift zu verständigen. Uebrigens ist Adalbert Staudinger in diesem Intim Dekrete zugleich auch aufzufordern, daß er für den Fall, als er seinen Surrogatkaffee-Ausschank wieder persönlich zu betreiben gedenke, der Eröffnung des bezüglichen Lokales hieramts die Anzeige zu erstatten habe. Weiters erhält das Polizeiamt die Weisung, für den Fall der Eröffnung dieses Ausschankslokales unausgesetzt dasselbe strenge zu überwachen, sich üben den Selbstbetrieb des Adalbert Staudinger fortwärend in Kenntniß zu erhalten und im Falle eines ordnungswidrigen Gewerbsbetriebes sogleich die Anzeige zu erstatten. 6229. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalterey Erlaßes über die Verleihung einer personellen Schuhmachergerechts. an Alois Hofer im Rekurswege. Von diesem h. Erlaße ist Rekurrent

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2