Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1858

6455. Georg und Anna Steingruber gemeinschäftliche Besitzer des bürgl. Hauses No 154 im Steyrdorfe um Einverleibung in den hiesigen Gemeindeverband. Ueber Ihr Einschreiten de prs. 24. Dezember v.J. Z. 6455 wird Ihnen Herrn Georg Steingruber hiermit eröffnet, daß Sie in den Gemeindeverband der kk. lf. Kreisstadt Steyr gegen Entrichtung der beim städt. Kassaamte zu bezalenden Aufnamstaxe von fl 10 aufgenommen worden seien. Hievon wird Gesuchsteller unter Beilagen-Rückschluß, das städt. Conscriptionsund Cassaamt rathschlägig und die Vorstehung der früheren Zuständigkeitsgemeinde Waldneukirchen mit Note verständigt 6114. Georg Teufelmayr, Inwohner No. 33 in der Stadt um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 8. Dezbr. l.J. Z. 6114 werden Sie Herr Georg Teufelmayr in den Verband der Gemeinde der kk. lf. Kreisstadt Steyr gegen Entrichtung der beim städt. Kassaamte zu bezalenden Aufnamstaxe von fl 10 aufgenommen. Hievon ist auch das städt Conscriptionsund das Cassaamt rathschlägig zu verständigen. 191. Georg Hupfer led. Nagelschmidgeselle und Hausbesitzer No 356 zu Winterfeld um bedingte Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Nachdem hieramts erliegenden Wanderbuche des Gesuchstellers befindet sich sel-- ber seit dem Jahre 1855 in Oesterreich; es steht daher demselben behufs vollständiger Instruirung dieses Einschreitens bevor, von seiner Heimathsbehörde über sein früheres Wohlverhalten in politischer und moralischer Beziehung ein amtliches Zeugniß beizubringen, um in dieses, im Sinne des hohen MinisterialErlaßes vom 31. July 1851 sonach ergänzte

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