6455. Georg und Anna Steingruber gemein- schäftliche Besitzer des bürgl. Hauses No 154 im Steyrdorfe um Einverleibung in den hiesigen Gemeindeverband. Ueber Ihr Einschreiten de prs. 24. Dezember v.J. Z. 6455 wird Ihnen Herrn Georg Stein- gruber hiermit eröffnet, daß Sie in den Gemeindeverband der kk. lf. Kreisstadt Steyr gegen Entrichtung der beim städt. Kassaamte zu bezalenden Aufnamstaxe von fl 10 aufgenommen worden seien. Hievon wird Gesuchsteller unter Beila- gen-Rückschluß, das städt. Conscriptions- und Cassaamt rathschlägig und die Vor- stehung der früheren Zuständigkeitsge- meinde Waldneukirchen mit Note verständigt. 6114. Georg Teufelmayr, Inwohner No. 33 in der Stadt um Aufnahme in den Gemeinde- verband der Stadt Steyr. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 8. Dezbr. l.J. Z. 6114 werden Sie Herr Georg Teu- felmayr in den Verband der Gemeinde der kk. lf. Kreisstadt Steyr gegen Ent- richtung der beim städt. Kassaamte zu bezalenden Aufnamstaxe von fl 10 aufgenommen. Hievon ist auch das städt Conscriptions- und das Cassaamt rathschlägig zu verständigen. 191. Georg Hupfer led. Nagelschmidgeselle und Hausbesitzer No 356 zu Winterfeld um beding- te Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Nachdem hieramts erliegenden Wander- buche des Gesuchstellers befindet sich sel-- ber seit dem Jahre 1855 in Oesterreich; es steht daher demselben behufs vollstän- diger Instruirung dieses Einschreitens bevor, von seiner Heimathsbehörde über sein früheres Wohlverhalten in politi- scher und moralischer Beziehung ein amtliches Zeugniß beizubringen, um in dieses, im Sinne des hohen Ministerial- Erlaßes vom 31. July 1851 sonach ergänzte
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