gewählten Meisterzeichens bestehend aus einem doppelten P.P. Von diesem kreisbehördl. Erlasse ist Franz Hagerleitner sowie der Vorsteher der Scherrmesserer Innung mit Intimat. Dekret zu verständigen. 5558. Mathias Reiser, Käufer des Abmessergewerbes folio 25 um Eintragung des Eigenthumsrechtes für ihn bei der erkauften Abmessergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages v. 4. Novbr. 1857 wird das Eigenthumsrecht auf die bisher von den Eheleuten Johann und Barbara Wild besessene Abmessergerechtsame in Steyr für den Kaufpreis von fl 1600 im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr, Folio 25 zu Gunsten des Mathias Roiser eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung auf orig. Bescheid, die Eheleute Johann und Barbara Wild und Gesuchsteller, Erstere zu eigenen — Letzterer zu Handen des kk. Herrn Notars Franz Kiderle in Steyr unter Rückschluß der Beilagen rathschl. zu verständigen. Gaffl Anton Haller Aichinger Franz Karl Sekr. Schriftführer
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