Ratsprotokoll vom 24. November 1857

Kaufreales samt den selben adhärirenden Rechten getreten. Nach den bestehenden Gesetzen hat sich Herr Wilhelm Haupt als patronus chyrurgiae nur im Besitze eines chyrurgischen Realgewerbes zur Ausübung desselben berechtiget, durch den Verkauf dieses Gewerbes des Rechtes zur Ausübung der wundaürztlichen Praxis begeben und es ist somit auch die demselben in der Eigenschaft eines ausübenden Wundarztes mit magistratlichem Dekrete vom 31. Dezember 1844 Z. 9722 übertragene Stelle eines Todtenbeschauers für den Stadtpfarrbezirk vom 21. Novbr l.J. an in Erledigung gekommen. Um diese Stelle sind 3 Bewerber eingeschritten. 1. Ignatz Zach, früher Gemeindearzt in Wolfern und nun Besitzer des frühern Haupt'schen chyrurgischen Gewerbes in Steyr 2. Franz Payrleitner, Wundarzt in Steyr; und 3. Alois Spängler, Med. u Chyr. Dor und Operateur in Steyr. Mit Erlaß des hohen Ministeriums des Innern vom 11. November 1848

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