Ratsprotokoll vom 10. November 1857

dieser l.f. Stadt unter der Bedingung ertheilt, daß selber nach Anordnung des Ministerial-Erlasses vom 25. Jänner 1854 Z. 1374 die Aufnahme in den oesterreichischen Staatsverband im geeigneten, vorschriftsmäßigen Wege vom hohen k.k. Ministerium des Innern erwirke, wornach es dem Bittwerber bevorsteht, wegen definitiver Aufnahme in den hierortigen Gemeindeverband unter Berufung auf diesen Bescheid hieramts einzuschreiten. 5309. Michael Anton Pfurtscheller, Hausbesitzer No. 252 bei der Steyr, um Eintragung seines Eigenthumsrechtes bei der bisher Hellinger'schen Messerergerechtsame. Auf Grund des Kaufvertrages vom 19. Oktbr. 1857 in originali wird das Eigenthumsrecht auf das den Geschwistern Anton, Anna, Kaspar und Klara Hellinger bisher gehörige Messerergewerbe für den Kaufpreis von fl 195 zu Gunsten des Herrn Michael Anton Pfurtscheller im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 188 eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokollführg. zum Vollzuge dieser Eintragung, Gesuchsteller unter Aushändigung seiner Gesuchsbeilagen und die früheren Besitzer dieses Gewerbes zu eigenen Handen zu verständigen. 5425. Protokoll den Viertelmeistern ad

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