Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1857

bittet ad Num. 4663 um gänzliche Er- lassung oder doch wenigstens Ermäs- sigung der Meistertaxe pr. fl 30. Nachdem Gesuchsteller seine Unver- mögenheit zur Entrichtung der Meister- taxe im Grunde des hierortigen Bescheides vom 6. l.Mts. Z. 4663 nachzu- weisen unterließ, so sieht sich der Ge- meinderath nicht veranlaßt, von dem unterm 15. v.Mts. Z. 4082 gefällten Er- kenntnisse in der Hauptsache abzuge- hen, und es ergeht an den Bittsteller, welchem übrigens zur Abzalung der Meistertaxe von fl 30 drey Ein- monatliche Ratenzalungen pr. fl 10 hiemit zugestanden werden, die stren- ge Weisung, sich innerhalb der ihm ertheilten Frist um so gewisser der ihn obliegenden Verbindlichkeit zum Bei- tritte in die Innung und zur Zalung der Meistertaxe zu unterziehen als im widrigen Falle und bei Nichtzuhal- tung auch nur einer dieser Ratenza- lungen, welche vom Zustellungstage dieses Bescheides zu berechnen sind, der angedrohte Pönfall unnachsicht- lich eingehoben werden würde. Hievon ist Gesuchsteller und der Herr Vorsteher der Schuhmacher Innung zu verständigen. 5082. Polizeiamts Kanzellist Gruber relationirt über die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des Schuh- machers Josef Wagner. ad Num. 5206 erledigt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2