Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1857

bittet ad Num. 4663 um gänzliche Erlassung oder doch wenigstens Ermässigung der Meistertaxe pr. fl 30. Nachdem Gesuchsteller seine Unvermögenheit zur Entrichtung der Meistertaxe im Grunde des hierortigen Bescheides vom 6. l.Mts. Z. 4663 nachzuweisen unterließ, so sieht sich der Gemeinderath nicht veranlaßt, von dem unterm 15. v.Mts. Z. 4082 gefällten Erkenntnisse in der Hauptsache abzugehen, und es ergeht an den Bittsteller, welchem übrigens zur Abzalung der Meistertaxe von fl 30 drey Einmonatliche Ratenzalungen pr. fl 10 hiemit zugestanden werden, die strenge Weisung, sich innerhalb der ihm ertheilten Frist um so gewisser der ihn obliegenden Verbindlichkeit zum Beitritte in die Innung und zur Zalung der Meistertaxe zu unterziehen als im widrigen Falle und bei Nichtzuhaltung auch nur einer dieser Ratenzalungen, welche vom Zustellungstage dieses Bescheides zu berechnen sind, der angedrohte Pönfall unnachsichtlich eingehoben werden würde. Hievon ist Gesuchsteller und der Herr Vorsteher der Schuhmacher Innung zu verständigen. 5082. Polizeiamts Kanzellist Gruber relationirt über die Vermögensund Erwerbsverhältnisse des Schuhmachers Josef Wagner. ad Num. 5206 erledigt.

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