an, welche er in Handel zu setzen gedenkt, mit der Bitte um Verleihung des Dürrkräutlerbefugnisses. Wird Ihnen Herr Johann Pötzelberger infolge dieses Einschreitens und der hierüber gepflogenen Erhebungen bedeutet, daß der Gemeinderath, welcher ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer Dürrkräutlerey in Steyr bei dem hierortigen Bestande von 3 Apotheken und einer nahmhaften Anzahl von Drogisten nicht erkennt, wegen mangelndem Ortsbedarfe diesem Gesuche keine Folge geben könne. Die Gesuchsbeilagen folgen zurück. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen der Rekurs an die hohe k.k. Statthalt. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 5122. Gutachten des Stadtarztes Dr. Krakowitzer über eine hierorts zu errichtende Dürrkräutlerey. Mit dem ad Num. 4633 erlassenen abschlägigen Bescheide erledigt. 5123. Äußerung des hiesigen ApothekerGremiums in Bezug auf die Verleihung einer Dürrkräutlerey an Johann Pötzelberger. Mit dem ad Num. 4633 erlassenen abschlägigen Bescheide erledigt. 5206. Josef Wagner, Schuhmacher in Steyr
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