an, welche er in Handel zu setzen gedenkt, mit der Bitte um Verleihung des Dürrkräutlerbefugnisses. Wird Ihnen Herr Johann Pötzelber- ger infolge dieses Einschreitens und der hierüber gepflogenen Erhebungen be- deutet, daß der Gemeinderath, wel- cher ein lokales Bedürfniß zur Errich- tung einer Dürrkräutlerey in Steyr bei dem hierortigen Bestande von 3 Apotheken und einer nahmhaften An- zahl von Drogisten nicht erkennt, wegen mangelndem Ortsbedarfe die- sem Gesuche keine Folge geben könne. Die Gesuchsbeilagen folgen zurück. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen der Rekurs an die hohe k.k. Statthalt. offen, welcher binnen 4 Wochen an- zumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 5122. Gutachten des Stadtarztes Dr. Krako- witzer über eine hierorts zu errich- tende Dürrkräutlerey. Mit dem ad Num. 4633 erlassenen ab- schlägigen Bescheide erledigt. 5123. Äußerung des hiesigen Apotheker- Gremiums in Bezug auf die Verlei- hung einer Dürrkräutlerey an Johann Pötzelberger. Mit dem ad Num. 4633 erlassenen ab- schlägigen Bescheide erledigt. 5206. Josef Wagner, Schuhmacher in Steyr
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