fonde zu entnehmen und den bezüglichen Kassen wieder zurückzuerstatten, wie auch in Hinkunft alle nicht unmittelbar der Errichtung des Altares zugehenden Auslagen, aus diesem Restaurirungs- fonde zu bestreiten sind, obwohl es sich von selbst versteht, daß der Rest des Votivaltarbaugeldes seiner Zeit ohne- dem dem Restaurirungsfonde zuzufüh- ren sein wird. Herr Kassier Schiefermayr ist hie- von mittelst Zustellung dieser Erledi- gung in Kenntniß zu setzen. 4883. Note des k.k. städt. deleg. Bezirks- gerichtes Steyr, ob auf die Verlassen- schaft nach Elisabeth Eichinger ein An- spruch erhoben wird. Dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr ist mit Note zurückzuerwiedern, daß auf die Verlassenschaftseffekten nach Elisabeth Eichinger kein Anspruch erhoben wird. 5107. Viktoria Langerbauer verwitwete Nagelschmiedmeisterin No. 206 in Rei- chenschwall um einen Unterstützungs- beitrag aus dem Armenfonde. Ueber die angebliche Armuth der Bittstellerin hat das Polizeiamt bin- nen acht Tagen zu berichten, und dießfalls den betreffenden Viertelmeister und Armenvater zu vernehmen und das vonselben allenfalls bestätigte Armuthszeugniß vorzulegen.
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