fonde zu entnehmen und den bezüglichen Kassen wieder zurückzuerstatten, wie auch in Hinkunft alle nicht unmittelbar der Errichtung des Altares zugehenden Auslagen, aus diesem Restaurirungsfonde zu bestreiten sind, obwohl es sich von selbst versteht, daß der Rest des Votivaltarbaugeldes seiner Zeit ohnedem dem Restaurirungsfonde zuzuführen sein wird. Herr Kassier Schiefermayr ist hievon mittelst Zustellung dieser Erledigung in Kenntniß zu setzen. 4883. Note des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr, ob auf die Verlassenschaft nach Elisabeth Eichinger ein Anspruch erhoben wird. Dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr ist mit Note zurückzuerwiedern, daß auf die Verlassenschaftseffekten nach Elisabeth Eichinger kein Anspruch erhoben wird. 5107. Viktoria Langerbauer verwitwete Nagelschmiedmeisterin No. 206 in Reichenschwall um einen Unterstützungsbeitrag aus dem Armenfonde. Ueber die angebliche Armuth der Bittstellerin hat das Polizeiamt binnen acht Tagen zu berichten, und dießfalls den betreffenden Viertelmeister und Armenvater zu vernehmen und das vonselben allenfalls bestätigte Armuthszeugniß vorzulegen.
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