erfolgen, und wird somit der Akt zur Zalungsanweisung an den Herrn Referenten der III. Section abgetreten. Obige 10 % haben laut Contrakt als Caution auf Jahresfrist liegen zu bleiben, weil Herr Pichler auf Jahresfrist für die gute Ausführung der Arbeit zu haften, und jedes wärend dieser Zeit entstehende Gebrechen auf seine eigenen Kosten zu beseitigen hat. 5265. Protokoll ad Num. 4935 über die abgehaltene Minuendo Versteigerung wegen Beistellung des zur Stadtbeleuchtung im 1. Semester 1858 erforderlichen Rübsöhles. Der Mindestanboth des Herrn J. F. Gschaider mit fl 30 C.M. pr. Ztnr. ff. raffinirten Rübsöhles wird gemeinderäthlich genehmigt und sind hievon der Ersteher, das Kassaamt und der Herr Rechnungs-Revident auf Rubriken zu verständigen. Für die VI. Section Refrt. Herr Bürgermeister 4876. Kassier Schiefermayr bittet um Weisung in Betreff der Zurückerstattung von den zur Restaurirung der Stadtpfarrkirche aus der Stadtpfarrkirchenkasse und aus den Votivaltarbaugeldern verwendeten Beträge. Die angeführten bereits aus der Kirchenkassa und den Votivaltarbaugeldern bezalten Beträge mit fl 84 26 xr und 125 fl 40 xr sind aus dem Restaurirungs-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2