Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1857

des Expensenbetrages pr. 24 fl 4 1/4 xr an Herrn Dr. Pierer. Nachdem das k.k. Kreisgericht schon in der früheren Expensar-Angelegenheit, wegen der erbethenen Adjustirung erhoben hat, dieser Betrag auch die Summe von fl 25 nicht überschreitet, so wird hiemit die M. V. F. Rechgsführung angewiesen, den Expensenbetrag pr. fl 24 4 1/4 xr an H. Dr. Pierer auszubezalen. 4682. Protokoll in Betreff der Unterhaltsrevers-Ausstellung für die in das Irrenhaus zu überbringende Anna Dunst. Nachdem das in diesem Protokoll angegebene Vermögen der Anna Dunst im Betrage von fl 400 resp. die entfallenden Interessen keineswegs für die Unterbringung in der Irren-Anstalt in Linz ausreicht; ebensowenig auch für die Versorgung im hiesigen Sondersiechenhause genügend ist, eine Heilung dieser Kranken aber nur in der IrrenAnstalt als möglich, ja wahrscheinlich erscheint, so ist der verlangte Revers derartig bedingnissweise auszustellen, daß, wenn das Vermögen der Anna Dunst noch vor Heilung derselben aufgezehrt sein sollte, die weiteren Kosten dann entweder nach Umständen von Seite der Verwandten oder der Zuständigkeitsgemeinde ermittelt und der weiters erforderliche Revers ausgestellt werden wird. Herr Michael Dunst ist also neuerlich vorzuladen und ihm die unverweilte Ausstellung des Reverses

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