Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1857

reichenden Bestande von 36 Schuhmachergewerben, nicht in der Lage sey, Ihrem Ansuchen die gewünschte Folge zu geben. Gegen diese Entscheidung steht die Berufung an die h. k.k. Statth. offen, welche binnen 4 Wochen anzumelden und binnen 14 Tagen zu überreichen ist. Hievon wird auch der Vorsteher der hiesigen Schuhmacher Innung verständigt.“ 4811. Franz Höllmüller, verehl. Inwohner No. 32 in der Stadt, um Verleihung eines personellen Lohnkutscher-Befugnißes für Steyr. Die Vernehmung der Viertelmeister wegen des Lokalbedarfes zu pflegen. 4857. Protokoll mit den hies. Viertelmeistern ad Num. 4871. Wird Ihnen Herr Franz Höllmüller, in Folge der gepflogenen Erhebungen über den hiesigen Lokalbedarf ein personelles Lohnkutscher Befugniß für Steyr verliehen, und haben Sie sich wegen Bemessung Ihrer Erwerbsteuer hieramts zu melden. Gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an Eine h. k.k. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. Hievon werden Gesuchsteller unter Rückschluß seiner Beilagen und die hiesigen Lohnkutscher zu Handen des Herrn M. Zeininger rathschlägig verständigt.

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