Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1857

reichenden Bestande von 36 Schuh- machergewerben, nicht in der Lage sey, Ihrem Ansuchen die gewünschte Folge zu geben. Gegen diese Entscheidung steht die Be- rufung an die h. k.k. Statth. offen, wel- che binnen 4 Wochen anzumelden und binnen 14 Tagen zu überrei- chen ist. Hievon wird auch der Vor- steher der hiesigen Schuhmacher Innung verständigt.“ 4811. Franz Höllmüller, verehl. Inwohner No. 32 in der Stadt, um Verleihung eines personellen Lohnkutscher-Be- fugnißes für Steyr. Die Vernehmung der Viertelmei- ster wegen des Lokalbedarfes zu pflegen. 4857. Protokoll mit den hies. Viertel- meistern ad Num. 4871. Wird Ihnen Herr Franz Höllmüller, in Folge der gepflogenen Erhebun- gen über den hiesigen Lokalbedarf ein personelles Lohnkutscher Befug- niß für Steyr verliehen, und ha- ben Sie sich wegen Bemessung Ihrer Erwerbsteuer hieramts zu melden. Gegen diese Entscheidung steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an Eine h. k.k. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen angemel- det und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. Hievon werden Gesuchsteller unter Rückschluß seiner Beilagen und die hiesigen Lohnkutscher zu Handen des Herrn M. Zeininger rath- schlägig verständigt.

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