jede zur Hälfte bei der im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 292 innliegenden verkäuflichen Krämmergerechtsame, dann um Gewähranschreibung der Theresia Preninger Mutter auf die durch Tod erledigte Hälfte der Tochter Theresia bei demselben Gewerbe, und endlich um Eintragung des Alleineigenthumsrechtes für den Bittsteller ob demselben Gewerbe. Auf Grund der orig. Einantwortungs-Urkunde ddo. Steyr 17. Sept. 1856 Z. 5599 nach Peter Zimmermann wird das Eigenthumsrecht auf das im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 292 innliegende verkäufliche Krämmergewerbe für den Preis von fl 150 C.M. A. Zu gleichen Gunsten der Theresia Prenninger Mutter und Theresia Prenninger Tochter und hiernach B. auf Grund der orig. Einantwortung ddo. Gaming 5. August l.J. Z. 776 nach Theresia Prenninger Tochter zu alleinigen Gunsten der Theresia Prenninger Mutter, – endlich C. auf Grund des Kaufvertrages ddo. 18. Septbr. 1856 für den Kaufpreis von fl 200 zu alleinigen Gunsten des Herrn Karl Fendt eingetragen. Hievon ist Herr Gesuchsteller Karl Fendt zu Handen des k.k. Notars Herrn Franz Kiderle unter Rückschluß seiner Beilagen und die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragungen erstere rathschlägig, letztere mit orig. Bescheid zu verständigen.
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