Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1857

des Franz Ring von demselben abgegebenen Erklärung des Bestandes und der Liquidität einer Wechselforderung des Herrn Michael Dorn in Ramingdorf an den Ersteren im Betrage von fl 104 und der in diesem Gesuche erfolgten Pfandbestellung seines Tischlergewerbes wird das Pfandrecht zur Ersichtlichmachung desselben nach § 452 a. b. G. B. für eine Wechselschuld im Betrage von fl 104 auf die dem Herrn Franz Ring eigenthümliche Hälfte des ihm und seiner Gattin Klara Ring gemeinschäftlich eigenthümlichen Tischlergewerbes im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 103 zu Gunsten des Herrn Michael Dorn Gutsbesitzers in Ramingdorf eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung, welche jedoch auf dem beiliegenden Wechsel nicht zu indorsiren ist, ferners Herr Franz Ring unter Aushändigung seiner original Beilage, dann dessen Gattin Frau Klara Ring, endlich Herr Michael Dorn Gutsbesitzer in Ramingdorf rathschlägig zu eigenen Handen zu verständigen. Das Expedit hat wegen Stempelgebrechen dieses Gesuches das weitere Verfahren einzuleiten. 4769. Karl Fendt, Handelsmann in der Stadt Steyr, um Gewähranschreibg. der Theresia Preninger Mutter und Theresia Preninger Tochter,

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