Ratsprotokoll vom 6. Oktober 1857

des Franz Ring von demselben abgegebenen Erklärung des Bestan- des und der Liquidität einer Wech- selforderung des Herrn Michael Dorn in Ramingdorf an den Ersteren im Betrage von fl 104 und der in diesem Gesuche erfolgten Pfandbe- stellung seines Tischlergewerbes wird das Pfandrecht zur Ersichtlich- machung desselben nach § 452 a. b. G. B. für eine Wechselschuld im Betra- ge von fl 104 auf die dem Herrn Franz Ring eigenthümliche Hälfte des ihm und seiner Gattin Klara Ring gemeinschäftlich eigenthümlichen Tischlergewerbes im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 103 zu Gunsten des Herrn Michael Dorn Gutsbesit- zers in Ramingdorf eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokolls- führung zum Vollzuge dieser Ein- tragung, welche jedoch auf dem bei- liegenden Wechsel nicht zu indorsiren ist, ferners Herr Franz Ring un- ter Aushändigung seiner original Beilage, dann dessen Gattin Frau Klara Ring, endlich Herr Michael Dorn Gutsbesitzer in Ramingdorf rathschlägig zu eigenen Handen zu verständigen. Das Expedit hat wegen Stempelge- brechen dieses Gesuches das weitere Verfahren einzuleiten. 4769. Karl Fendt, Handelsmann in der Stadt Steyr, um Gewähranschreibg. der Theresia Preninger Mutter und Theresia Preninger Tochter,

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