das Warnungsdekret zu erlassen, und das Polizeiamt mit Dekrets- Abschrift und dem Bedeuten zu ver- ständigen, auf die Beachtung dieses Auftrages fortan ein obachtsames Auge zu haben. 4581. Franziska Beham um innwohnungs- weisen Aufenthalt in der Stadt Steyr. Nachdem durch das beigebrachte Zeugniß vom 20. Septbr. l.J. die Subsistenzmittel für die Zeit des hierortigen Aufenthaltes der Bittstellerin keineswegs nachge- wiesen erscheinen, so wird dieselbe auf den hierortigen Bescheid vom vom 15. Septbr. l.J. Z. 4118 gewiesen. 4329. Franz und Klara Ring, Tischlers- Eheleute No. 62 im Ort zu Steyr um Eintragung des Pfandrechtes für ein Capital pr. fl 50 C.M. bei der im Ge- werbsprotokolle der Stadt Steyr folio 103 innliegenden Tischlergerechtsame zu Gunsten des Herrn Franz und der Frau Emilie Schreiner. Auf Grund des orig. Schuldscheines vom 5. September 1857 wird das Pfand- recht für ein Darlehenskapital von fl 50 samt Nebenverbindlichkeit zur Ersichtlichmachung desselben nach § 452 a. b. G. B. auf die im Gewerbsprotokolle der Stadt Steyr folio 103 innliegende Tischlergerechtsame zu Gunsten der Eheleute Franz und Emilie Schreiner eingetragen. Hievon sind die Gewerbsprotokoll- führung zum Vollzuge dieser Ein- tragung auf orig. Bescheid, dann Franz und Klara Ring unter
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