zur Meistereinverleibung gegen die beiden Glaser Franz Osbild und Franz Rager. Sind die beiden Glaser Franz Osbild und Franz Rager decretaliter auf- zufordern, sich binnen 14 Tagen hieramts umso gewisser über den erfolgten Beitritt zur hiesigen Gla- ser Innung legal auszuweisen, wi- drigens nach Umfluß dieser Frist ein Pönfall von fl 5 unnachsichtlich von selben eingehoben werden würde. Das Expedit hat nach fruchtlosen Ab- lauf genannter Frist allsogleich obi- gen Strafbetrag im politischen Exeku- tionswege einzubringen. Hievon wird zugleich der Herr Vor- steher der Glaser-Innung mit Dekrets- Abschrift zum Wissen verständigt. 4683. Protokoll ad Num. 3426 mit Josef Diltsch, Vorsteher der Kupferschmied- Innung in Betreff der Verweigerung der Aufdingung der beiden Lehr- jungen bei Zäzilia Diltsch. Ist der Vorsteher der Kupferschmied- Innung Herr Josef Diltsch decretaliter aufzufordern, die Aufdingung der beiden Kupferschmied Lehrjungen Josef Weinbichler und Leopold Krumm auf Begehren ihrer Lehrfrau oder deren Werkführers unter den sonst vorgeschriebenen Bedingungen vorzunehmen. Hievon ist Frau Zäzilia Diltsch mit Dekretsabschrift zu verständigen. 4657. Protokoll mit den hies. Trödlern über die Gewerbstörung von Seite der Frau Josefa Gutbruner. Ist an die Josefa Gutbruner
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