zur Meistereinverleibung gegen die beiden Glaser Franz Osbild und Franz Rager. Sind die beiden Glaser Franz Osbild und Franz Rager decretaliter aufzufordern, sich binnen 14 Tagen hieramts umso gewisser über den erfolgten Beitritt zur hiesigen Glaser Innung legal auszuweisen, widrigens nach Umfluß dieser Frist ein Pönfall von fl 5 unnachsichtlich von selben eingehoben werden würde. Das Expedit hat nach fruchtlosen Ablauf genannter Frist allsogleich obigen Strafbetrag im politischen Exekutionswege einzubringen. Hievon wird zugleich der Herr Vorsteher der Glaser-Innung mit DekretsAbschrift zum Wissen verständigt. 4683. Protokoll ad Num. 3426 mit Josef Diltsch, Vorsteher der KupferschmiedInnung in Betreff der Verweigerung der Aufdingung der beiden Lehrjungen bei Zäzilia Diltsch. Ist der Vorsteher der KupferschmiedInnung Herr Josef Diltsch decretaliter aufzufordern, die Aufdingung der beiden Kupferschmied Lehrjungen Josef Weinbichler und Leopold Krumm auf Begehren ihrer Lehrfrau oder deren Werkführers unter den sonst vorgeschriebenen Bedingungen vorzunehmen. Hievon ist Frau Zäzilia Diltsch mit Dekretsabschrift zu verständigen. 4657. Protokoll mit den hies. Trödlern über die Gewerbstörung von Seite der Frau Josefa Gutbruner. Ist an die Josefa Gutbruner
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