Dienstesvernachläßigung bis Ende November l.J. zu entlassen, und das entworfene Dekret an ihr auszufertigen. 3. Ein Comite wird im Einklange mit der Feuerlösch-Ordnung eine kurze Dienstvorschrift für den nun zu bestellenden Feuerwächter am Stadtpfarrthurme entwerfen, da die alte sich hieramts nicht vorfinden soll. 4. Die Besetzung der Feuerwächterstelle am Stadtpfarrthurm ist mittelst Kundmachung durch Affigirung und Einschaltung im Alpenbothen zu verlautbaren. 4799. Josef Pettenberger Generalmauthpächter um Nachlaß eines Theils des Pachtschillings für den Monat September 1857 aus Anlaß des Steyrbrückenbaues. Dem Herrn Gesuchsteller wird in Erledigung dieses Einschreitens bedeutet, daß der Gemeinderath in der Ausführung des Steyrbrückenbaues nach der eigenen Wahrnehmung keinen Grund findet, in einen Nachlaß des monatlichen Pachtschillings pro September einzugehen, da die Communication mit den Stadt und den Vorstädten ununterbrochen erhalten, und sonach der Geschäftsverkehr in keinerlei Weise behindert war; es kam daher bei diesem Sachverhalte die Berufung auf den § 7 des Pachtvertrages keine Anwendung finden. ad 4566. Johann Amtmann Pächter des städt. Wag und Niederlagsgefälls um Herrichtung der Wasserwage, und Bewilligung eines ihm durch die Verzögerung zugegangenen Schadens entsprechenden Nachlasses. Die Genehmigung des vorgelegten
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