Dienstesvernachläßigung bis Ende November l.J. zu entlassen, und das ent- worfene Dekret an ihr auszufertigen. 3. Ein Comite wird im Einklange mit der Feuerlösch-Ordnung eine kurze Dienst- vorschrift für den nun zu bestellenden Feuerwächter am Stadtpfarrthurme entwerfen, da die alte sich hieramts nicht vorfinden soll. 4. Die Besetzung der Feuerwächterstel- le am Stadtpfarrthurm ist mittelst Kundmachung durch Affigirung und Einschaltung im Alpenbothen zu ver- lautbaren. 4799. Josef Pettenberger Generalmauth- pächter um Nachlaß eines Theils des Pachtschillings für den Monat September 1857 aus Anlaß des Steyrbrückenbaues. Dem Herrn Gesuchsteller wird in Erle- digung dieses Einschreitens bedeutet, daß der Gemeinderath in der Ausführung des Steyrbrückenbaues nach der eigenen Wahrnehmung keinen Grund findet, in einen Nachlaß des monatlichen Pacht- schillings pro September einzugehen, da die Communication mit den Stadt und den Vorstädten ununterbrochen erhalten, und sonach der Geschäftsverkehr in kei- nerlei Weise behindert war; es kam daher bei diesem Sachverhalte die Be- rufung auf den § 7 des Pachtvertrages keine Anwendung finden. ad 4566. Johann Amtmann Pächter des städt. Wag und Niederlagsgefälls um Herrichtung der Wasserwage, und Be- willigung eines ihm durch die Verzögerung zugegangenen Schadens entsprechenden Nachlasses. Die Genehmigung des vorgelegten
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