zur steten Evidenzhaltung desselben an- zufertigen. f. Damit diese administrativen Anord- nungen mit den Beginn des Verwal- tungsjahres ohne Störung in Kraft tret- ten können, ergehen an die hiebei be- theiligten Organe die gemessensten Aufträge zum genauen Vollzug, und sind sonach hievon der Herr Rechnungs- revident, das Cassa- und Bauamt, ersteres mit einer Abschrift des Prä- liminars besonders, das Vollzugs- bureau und der Referent der III. Section mittelst Protokolls-Extrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfü- gungen rechtzeitig zu verständigen. Herr Gemeinderath Krenklmüller entfernt sich vor der Abstimmung aus der Sitzung nach §. 78 der Ge- meindeordnung. (17 Votanten) Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 4523. Das Kassaamt bittet um Anweisung der innbezeichneten 10 fl 5 xr CMz als die für die Sparkassa bestrittenen Por- togebühren. Das Kassaamt wird angewiesen, die innbezeichneten Portogebühren pr 10 fl 5 xr aus der Stadtkasse zu be- streiten und unter Rubrik IX in Ausgabe zu stellen. 4439. Note der kk. Finanz-Bezirks-Direk- tion Wels pcto Anweisung des Gemein- dezuschlages für den Monat August 1857 pr fl 452 7 2/4 xr CMz aus der hies. Sammelkasse. Das städt. Cassa Amt wird angewiesen den ausgezeigten Gemeindezuschlag pr fl 452 7 2/4 xr bei der kk. Sammelkassa zu beheben und unter Rubrik IX sub 3 des Empfangs zu verbuchen.
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