zur steten Evidenzhaltung desselben anzufertigen. f. Damit diese administrativen Anordnungen mit den Beginn des Verwaltungsjahres ohne Störung in Kraft tretten können, ergehen an die hiebei betheiligten Organe die gemessensten Aufträge zum genauen Vollzug, und sind sonach hievon der Herr Rechnungsrevident, das Cassa- und Bauamt, ersteres mit einer Abschrift des Präliminars besonders, das Vollzugsbureau und der Referent der III. Section mittelst Protokolls-Extrakten von diesen gemeinderäthlichen Verfügungen rechtzeitig zu verständigen. Herr Gemeinderath Krenklmüller entfernt sich vor der Abstimmung aus der Sitzung nach §. 78 der Gemeindeordnung. (17 Votanten)Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 4523. Das Kassaamt bittet um Anweisung der innbezeichneten 10 fl 5 xr CMz als die für die Sparkassa bestrittenen Portogebühren. Das Kassaamt wird angewiesen, die innbezeichneten Portogebühren pr 10 fl 5 xr aus der Stadtkasse zu bestreiten und unter Rubrik IX in Ausgabe zu stellen. 4439. Note der kk. Finanz-Bezirks-Direktion Wels pcto Anweisung des Gemeindezuschlages für den Monat August 1857 pr fl 452 7 2/4 xr CMz aus der hies. Sammelkasse. Das städt. Cassa Amt wird angewiesen den ausgezeigten Gemeindezuschlag pr fl 452 7 2/4 xr bei der kk. Sammelkassa zu beheben und unter Rubrik IX sub 3 des Empfangs zu verbuchen.
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