Form gemäß Intimation vom 17. Dezember 1856 Z. 8814 den Wohllöbl kk. Kreisbehörde ohne Vezug mit Bericht in Vorlage zu bringen. d. Um sich in steter Uebersicht der Geschäftsführung der Verwaltungsorgane zu erhalten, und der Verpflichtung des §. 69 der Gemeindeordnung zu genügen, wird das CassaAmt angewiesen, die Verschreibungen nach dem in Präliminare aufscheinenden Rechnungsrubriken zu pflegen, und das Bauamt in Führung des Kontrollsausweises auf den Beschluß des Gemeinderathes vom 24. Oktober 1856 Z. 5597 zur Nachachtung auch im heurigen Jahre aufmerksam gemacht. e. Nachdem das Hauptbedürfniß einer geregelten Wirtschaft erfordert, daß der aus einer gewissenhaften Prüfung aller Einnahms- und Ausgabsposten hervorgegangene Jahresvoranschlag die Basis der Rechnungsführung bilde, und im Laufe des Verwaltungsjahres bei den speziellen Verhandlungen möglichst genau zugehalten werde, um jeden Augenblick, wenigstens nach einem Monatsabschluße den ziffermäßigen Stand in den einzelnen Zweigen der Verwaltung unzweifelhaft erheben zu können, so erhält das Vollzugsbureau den Auftrag, für den Referenten der III. Section nach Einvernahme des Rechnungsrevidenten ein Schema mit allen vorgeschriebenen Haupt- und Sub-Rubriken des Präliminars
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