Ratsprotokoll vom 22. September 1857

die Biererzeugung die weitere Bitte gestellt werde, den auf jenes Perzent- ausmaß nach dem Biersteuergesetze vom 19. Dezember 1852 entfallenden Gemeindezuschlag für den Eimer gewöhnlicher Stärke anher zu be- richten, wobei auf die unter Einem an die hohe Statthalterey geleitete Eingabe um Bewilligung hingewie- sen wird. Es ist ohne Verzug unter Anschluß einer Abschrift des Präliminars in seinen Hauptergebnissen das ent- worfene Einschreiten um Genehmigung der erhöhten Umlage von 25 % auf den Bier Consumo in Gemäßheit der §. §. 58 und 59 an eine hohe Statthalterei in Wege der Wohllöbl. kk. Kreisbehör- de zu leiten und nach Einlangen der Entscheidung das Resultat der kk. Finanz- Bezirks Direktion in Wels mit der Bitte um Erlassung der nöthigen Ver- fügungen anzuzeigen. Sonach hat das Vollzugsbureau die Kundmachung über die Einhebung der Verzehrungssteuer-Zuschläge nach dem Vorgange des abgelaufenen Jahres behufs der Drucklegung mutatis mutandis vorzulegen, und sind hievon der Wirths-, Fleischer- und Bräuer-Commune die nöthige Anzahl Exemplare zuzustellen. c. In Gemäßheit des hohen Statthalterei- Präsidial-Erlaßes vom 10./17. Dezbr. 1856 Z. 6385 ist die summarische Nach- weisung der Hauptergebnisse des Ge- meindevoranschlages für das Ver- waltungsjahr 1858 in der vorgeschriebenen

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