Ratsprotokoll vom 22. September 1857

Aus der Annahme des Präliminars, das ist der vorläufigen Feststellung der ziffermäßigen Ansätze sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des städt. Haushaltes, und der zur Deckung des nachgewiesenen Abgangs beschlossenen Maßregeln, ergeben sich nachstehende administrative Anordnungen, welche unter Einem vom Gemeinderathe erlassen werden. a. Um die dekretirte 20 % Umlage auf die direkten Steuern im Gemeindebezirke zu realisiren, wird der Rechnungsrevident angewiesen, den Repartitions-Ausweis mit möglichster Beschleunigung anzufertigen, und sich hiebei nach Maßgabe der im II. Semester des Verwaltungsjahres 1857 eingehobenen direkten Besteuerung mit Berücksichtigung der während der Repartition im I. Semester 1858 noch eintrettenden neuen ErwerbsteuerBelegungen und etwaigen Abschreibungen zu benehmen, und nach Bewerkstelligung desselben, die bezügliche Kundmachung mit den Einzalungsterminen in 2 Raten in Vorlage zu bringen. b. Um die Verzehrungssteuer-Zuschläge rechtzeitig flüßig zu machen, ist sich ohne Verzug mit der beigeschlossenen Note an die kk. Finanz-Bezirks-Direktion Wels zu wenden, worin die 20 % Belegung der Wirthund Fleischer-Kommune angezeigt, die Bekanntgabe des allfälligen Abfindungsergebnisses nachgesucht, und hinsichtlich oder Mehrbelegung auf

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