Ratsprotokoll vom 22. September 1857

die Kosten für Erhaltung unserer Strassen und Brücken erwiesener Maßen bis zu dem Betrage dem fl 600 nicht decken, erwächst dem Strassenbaufonde durch diese Erhaltung ein weiterer Entgang; der jedenfalls von den laufenden Einnahmen gedeckt werden müßte. Aber auch in Beziehung auf die Herstellung dieser Kräfte muß der Gemeinderath der Wahrheit getreu gestehen, daß er sich außer Stande sehe, die große Summe von mehr als fl 10.000, oder auch nur eine Quote derselben je zu bestreiten. Die Stadt drückt bereits eine Schuldenlast von nahe fl 30.000 deren Verzinsung und Amortisirung die Geldkräfte der Stadtkassa ohnehin auf wenigstens 30 Jahre vollständig absorbiren. Die Contrahirung neuer Schulden wird daher unmöglich. Das ohnedieß geringe Aktiv-Vermögen der Gemeinde aber kann, abgesehen von den ungünstigen Kursverhältnissen, schon aus dem Grunde nicht veräußert werden, weil aus dessen Zinsen, deren Einfließen jederzeit gewiß ist, in Zeiten schwerer Finanz-Bedrängniß die Zalung der laufenden Besoldungen gesichert werden, und weil es den Reservefond für außerordentliche Unglücksfälle, wie Feuersbrünste und Ueberschwemmungen, bilden soll. Aber auch in Wege der Umlage ist bei unseren Verhältnissen eine so beträchtliche Summe nicht aufzubringen. Obwohl die direkten Steuern mit

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