Ratsprotokoll vom 22. September 1857

die Kosten für Erhaltung unserer Stras- sen und Brücken erwiesener Maßen bis zu dem Betrage dem fl 600 nicht decken, erwächst dem Strassenbaufonde durch diese Erhaltung ein weiterer Entgang; der jedenfalls von den laufen- den Einnahmen gedeckt werden müßte. Aber auch in Beziehung auf die Her- stellung dieser Kräfte muß der Ge- meinderath der Wahrheit getreu gestehen, daß er sich außer Stande sehe, die große Summe von mehr als fl 10.000, oder auch nur eine Quote derselben je zu bestreiten. Die Stadt drückt bereits eine Schuldenlast von nahe fl 30.000 deren Verzinsung und Amortisirung die Geldkräfte der Stadtkassa ohnehin auf wenigstens 30 Jahre vollständig absorbiren. Die Contrahirung neuer Schulden wird daher unmöglich. Das ohnedieß geringe Aktiv-Ver- mögen der Gemeinde aber kann, ab- gesehen von den ungünstigen Kurs- verhältnissen, schon aus dem Grunde nicht veräußert werden, weil aus dessen Zinsen, deren Einfließen jeder- zeit gewiß ist, in Zeiten schwerer Finanz-Bedrängniß die Zalung der laufenden Besoldungen gesichert werden, und weil es den Reserve- fond für außerordentliche Unglücks- fälle, wie Feuersbrünste und Ue- berschwemmungen, bilden soll. Aber auch in Wege der Umlage ist bei unseren Verhältnissen eine so beträcht- liche Summe nicht aufzubringen. Obwohl die direkten Steuern mit

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