auf Kosten der Gemeinde zu veranlassende Strassenumle- gung am Schnallenberge im adju- stirten Betrage pr fl 10.471 38 xr bekannt gegeben wird. Findet seine Erledigung in (nach- stehender) Äußerung, welche im Nachhange zu der von den Vertret- tern der Gemeinde bei der kom- missionellen Verhandlung am 22. August abgegebenen Erklärung Einer Wohllöbl. kk. Kreisbehörde von einer Deputation des Ge- meinderathes dem kk. Herrn Statthaltereirathe und Kreisvor- steher nach heute erhaltener Ge- nehmigung überreicht wird. ad Nrum 4113. Unterthänigster Promemoria verfaßt und vorgetragen vom Herrn Gemeinderathe Dr Spängler. Der gehorsamst gefertigte Gemeinde- rath der Kreisstadt Steyr wendet sich in folgenden Zeilen vertrauensvoll an das oft bewiesene Wohlwollen Euer Excellenz und bittet um gnädige Berücksichtigung der innen dargestellten Verhältnisse in Bezug auf die neuerlich anbefohlene Umlegung der Strasse über den Schnal- lenberg. Diese Strassen Umlegung erheischt von der Stadtgemeinde Steyr nach dem ämt- lichen Kostenanschlage die Summe von fl 10.471 38 xr (wenn sich dieselbe nicht bei Vornahme der Arbeit noch steigert) als Anlage-Kapital, und eine wesentliche Vermehrung der jährlichen Auslagen durch die Erhaltungskosten dieser viel längeren Strassenstrecke. Da die jährlichen Mautheinkünfte der Stadt-Kassa
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