auf Kosten der Gemeinde zu veranlassende Strassenumlegung am Schnallenberge im adjustirten Betrage pr fl 10.471 38 xr bekannt gegeben wird. Findet seine Erledigung in (nachstehender) Äußerung, welche im Nachhange zu der von den Vertrettern der Gemeinde bei der kommissionellen Verhandlung am 22. August abgegebenen Erklärung Einer Wohllöbl. kk. Kreisbehörde von einer Deputation des Gemeinderathes dem kk. Herrn Statthaltereirathe und Kreisvorsteher nach heute erhaltener Genehmigung überreicht wird. ad Nrum 4113. Unterthänigster Promemoria verfaßt und vorgetragen vom Herrn Gemeinderathe Dr Spängler. Der gehorsamst gefertigte Gemeinderath der Kreisstadt Steyr wendet sich in folgenden Zeilen vertrauensvoll an das oft bewiesene Wohlwollen Euer Excellenz und bittet um gnädige Berücksichtigung der innen dargestellten Verhältnisse in Bezug auf die neuerlich anbefohlene Umlegung der Strasse über den Schnallenberg. Diese Strassen Umlegung erheischt von der Stadtgemeinde Steyr nach dem ämtlichen Kostenanschlage die Summe von fl 10.471 38 xr (wenn sich dieselbe nicht bei Vornahme der Arbeit noch steigert) als Anlage-Kapital, und eine wesentliche Vermehrung der jährlichen Auslagen durch die Erhaltungskosten dieser viel längeren Strassenstrecke. Da die jährlichen Mautheinkünfte der Stadt-Kassa
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2