Ratsprotokoll vom 22. September 1857

der hiesigen Gastwirthe wegen Aufbringung und Vergütung der Offiziersquartiere. Vortrag Die Schwierigkeit der Aufbringung der Offiziersquartiere hier ist nicht zu verkennen, weil es bekannt ist, daß die größten Privathäuser in der Stadt und in den frequentesten Vorstädten, welche (nebst den größeren Gasthäusern) nur zur Tragung der Offiziersquartiere verpflichtet sein können, alle ihre vorderen Zimmer vermiethet haben, also, da die Offiziere sich mit Gang- oder Hofzimmern nicht begnügen, dieselben faktisch nicht bequartiren können; und ebenso einleuchtend ist es, daß es ungerecht wäre, wenn man den in der quartierämtlichen Eingabe benannten 4 ersten Gasthäusern in der Stadt und höchstens noch 11 Gasthäusern in den Vorstädten, welche allein zur Bequartierung der Offiziere geeignet sind, diese nicht unbedeutende Last ohne Entschädigung aufbürden wollte, wie es bisher geschehen ist. Das von den Gastwirthen in ihrem Gesuche verlangte Zimmergeld für einen Stabsoffizier mit 50 xr im Winter und 40 xr im Sommer, und für einen Oberoffizier mit 30 xr im Winter und 20 xr im Sommer, wofür der Wirth eines seiner schönsten Zimmer mit der Aussicht auf die Gasse, nebst Einrichtung, Wäsche und Beheitzung und noch ein eingerichtetes Gangzimmer

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