Ratsprotokoll vom 22. September 1857

nach Anordnung des Herrn Vorsitzen- den im gesetzlichen Wege einzubringen. 4206. Das Polizeiamt zeigt die Verführer der Löschrequisiten zum Brande des Seppelhubergutes zum Behufe ihrer Belohnung an. Das städt Kassaamt erhält zu Folge §. 49 der Kundmachung vom 28. April 1857 Z. 1698 als Nachtrag der abgeän- derten Feuerlöschordnung den Auf- trag, fl 50 CMz an das Polizeiamt, zu dem Behufe zu erfolgen, daß hiemit an die innverzeichneten Partheien die entsprechenden Belohnungen von letzterem ausbe- zalt, und die dießfälligen Empfangs- scheine den Herrn Kassier als Rech- nungsbelege zugemittelt werden. Hievon ist das Kassaamt auf Ru- brik, und das Polizeiamt mit Vor- halt dieses zu verständigen. 4397. Das Quartieramt überreicht die Rechnung über die bei der Bequar- tirung der Offiziere der Kriegsschule erlaufenen Auslagen. Das Kassaamt erhält mittelst ei- genen Rathschlag den Auftrag, die nachgewiesene Aufzalung von fl 28 55 xr an das Quartieramt zu dem Behu- fe zu leisten, damit das letztere die innliegenden Rechnungen an die Par- theien ausbezahle; und die dießfälli- gen Empfangsscheine als Kassabelege dem Ersteren übergebe. Hievon wird das Quartieramt auf Original angewiesen. 2735 et 3561. Anzeige des Quartieramtes und Gesuch

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