nach Anordnung des Herrn Vorsitzenden im gesetzlichen Wege einzubringen. 4206. Das Polizeiamt zeigt die Verführer der Löschrequisiten zum Brande des Seppelhubergutes zum Behufe ihrer Belohnung an. Das städt Kassaamt erhält zu Folge §. 49 der Kundmachung vom 28. April 1857 Z. 1698 als Nachtrag der abgeänderten Feuerlöschordnung den Auftrag, fl 50 CMz an das Polizeiamt, zu dem Behufe zu erfolgen, daß hiemit an die innverzeichneten Partheien die entsprechenden Belohnungen von letzterem ausbezalt, und die dießfälligen Empfangsscheine den Herrn Kassier als Rechnungsbelege zugemittelt werden. Hievon ist das Kassaamt auf Rubrik, und das Polizeiamt mit Vorhalt dieses zu verständigen. 4397. Das Quartieramt überreicht die Rechnung über die bei der Bequartirung der Offiziere der Kriegsschule erlaufenen Auslagen. Das Kassaamt erhält mittelst eigenen Rathschlag den Auftrag, die nachgewiesene Aufzalung von fl 28 55 xr an das Quartieramt zu dem Behufe zu leisten, damit das letztere die innliegenden Rechnungen an die Partheien ausbezahle; und die dießfälligen Empfangsscheine als Kassabelege dem Ersteren übergebe. Hievon wird das Quartieramt auf Original angewiesen. 2735 et 3561. Anzeige des Quartieramtes und Gesuch
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