Anna Dunst in die Irrenanstalt zu Linz. Herr Expeditor Amtmann wird ein- geladen, den behufs der Unterbrin- gung der Anna Dunst, nach der h. Regiergs. Verordnung vom 5. Oktbr. 1833 Z. 28281 vorgeschriebenen Revers zur Sicherstellung der in der Irren- Anstalt erlaufenden Verpflegsko- sten vorgeschriebenen Revers von Seite der Verwandten Dunst beizu- bringen, oder über die obwaltenden Anstände zu berichten. 3858. Wenzl Wenhardt, Unterlehrer an der Aicheterschule um Aufbes- serung seines Gehaltes Vortrag Mit gemeinderäthlichem Beschluße vom 9. Juni d.J. ist den zweiten Unterlehrer an der Aichetschule eine Aufbesserung seines Gehaltes von fl 50 auf fl 80 im Falle des Einschreitens, bereits bestimmt worden. In Anbetracht der glei- chen Leistungen der beiden Leh- rer und der wirklichen geringen Besoldung derselben, erlaube ich mir vorzuschlagen, auch den zweiten Lehrer an dieser Schule eine Auf- besserung von fl 50 zu Theil wer- den zu lassen, demnach wolle der löbliche Gemeinderath darüber berathen. Dem Bittsteller ist sein Bezug von Seite der Stadtgemeinde von fl 50 auf fl 80 zu erhöhen, u. z. v. 1. Oktober 1857 angefangen. Hievon ist Herr Wenhardt und das Kassaamt auf Rubrik zu verständigen
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