Sind die schadhaften Ennsbäume auszunehmen, die von Prandstet- ter angebothenen 7 Stücke Enns- bäume nach Maßgabe des Bedürf- nisses zu verwenden, und im Falle selbe nicht hinreichend sein sollten, wäre der Abgang aus dem städt. Holzvorrathe zu entnehmen, und aber diese Letzteren sodann nach vollendetem Provisorium wieder wegzuräumen. Zwischen der 3., 4. u. 5. Feldung sind zur Verhinderung eines allfälligen Durchbruches so- genannte Böcke unterzustellen, und nachdem neben dem linken Landjoch die zu schlagenden Stecken nach beendetem Provisorium nicht leicht ausgezogen werden könnten und die Ablösung hiefür den gar kei- nen Belang sein dürfte, so ist auch hier mit Unterstellung eines Bockes Vorsorge zu treffen. Weiters ist diese Brücke mit Si- cherheitsgeländer zu versehen, und mit neuen wenigstens 4″ dicken Streubäumen zu belegen, welche Ge- genstände nach aufgehobenen Provi- sorium wieder heim genommen werden, mit einziger Ausnahme der von Prandstetter dießbezüglich zur Ver- wendung gestellten 7 Stck. Ennsbäume. Bezüglich der zeitgemäßen Ausfüh- rung dieser sub 1 bis 3 detaillirten Arbeiten, welche sonach in Angriff zu nehmen sind, ist das städt. Bau- amt ungesäumt in Kenntniß zu setzen und die möglichst rasche Durchführung aufzutragen.
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