Ratsprotokoll vom 24. August 1857

Sind die schadhaften Ennsbäume auszunehmen, die von Prandstetter angebothenen 7 Stücke Ennsbäume nach Maßgabe des Bedürfnisses zu verwenden, und im Falle selbe nicht hinreichend sein sollten, wäre der Abgang aus dem städt. Holzvorrathe zu entnehmen, und aber diese Letzteren sodann nach vollendetem Provisorium wieder wegzuräumen. Zwischen der 3., 4. u. 5. Feldung sind zur Verhinderung eines allfälligen Durchbruches sogenannte Böcke unterzustellen, und nachdem neben dem linken Landjoch die zu schlagenden Stecken nach beendetem Provisorium nicht leicht ausgezogen werden könnten und die Ablösung hiefür den gar keinen Belang sein dürfte, so ist auch hier mit Unterstellung eines Bockes Vorsorge zu treffen. Weiters ist diese Brücke mit Sicherheitsgeländer zu versehen, und mit neuen wenigstens 4″ dicken Streubäumen zu belegen, welche Gegenstände nach aufgehobenen Provisorium wieder heim genommen werden, mit einziger Ausnahme der von Prandstetter dießbezüglich zur Verwendung gestellten 7 Stck. Ennsbäume. Bezüglich der zeitgemäßen Ausführung dieser sub 1 bis 3 detaillirten Arbeiten, welche sonach in Angriff zu nehmen sind, ist das städt. Bauamt ungesäumt in Kenntniß zu setzen und die möglichst rasche Durchführung aufzutragen.

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