Versicherung der Dorningerbrücke und der für die Benützung derselben allfällige Beschädigung der Brücke angesprochene Ersatz von fl 50 C.M. wird hiemit gemeinderäthlich genehmigt, aber nur für diesen speziellen Fall mit Vorbehalt der bestehenden Rechte der Stadt (was im Dekrete an Josef Prandstetter ausdrücklich anzuführen ist) und ist hievon das städt. Kassa- und Bauamt sowie Josef Prandstetter mittelst Dekret, und letzterer mit dem Anhange zu verständigen, daß mit der Umstaltung und Versicherung der Dorningerbrücke am 28. d.Mts. begonnen werden wird. Um weiters den Eingangs erwähnten kreisbehördlichen Erlaß und den dießfälligen Anordnungen volle Rechnung zu tragen, bringe ich noch folgende Anträge zur Beschlußfassung. ad I Plautzenhofbrücke Bei dieser Brücke sind wegen der Schwäche der Ennsbäume, Tragbäume mit Unterzügen, welch letztere mit Ketten aufzuhängen sind, und gleichfalls die erforderlichen Sicherheitsgeländer standhaft herzustellen. ad II Mitterwasser: Allhier ist am rechten Ufer eine Nothbrücke in einer Länge von 8 Klafter und einer Breite von 7 Schuh zu bewerkstelligen und sind die Ennsbäume so hoch zu legen, daß das gewöhnliche Mittelwasser ungehindert seinen Ablauf findet. ad III Dorningerbrücke
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