Versicherung der Dorningerbrücke und der für die Benützung derselben allfällige Beschädigung der Brücke angesprochene Ersatz von fl 50 C.M. wird hiemit gemeinderäthlich geneh- migt, aber nur für diesen speziellen Fall mit Vorbehalt der bestehenden Rechte der Stadt (was im Dekrete an Josef Prandstetter ausdrücklich anzu- führen ist) und ist hievon das städt. Kassa- und Bauamt sowie Josef Prandstetter mittelst Dekret, und letzterer mit dem Anhange zu ver- ständigen, daß mit der Umstaltung und Versicherung der Dorningerbrücke am 28. d.Mts. begonnen werden wird. Um weiters den Eingangs erwähn- ten kreisbehördlichen Erlaß und den dießfälligen Anordnungen volle Rechnung zu tragen, bringe ich noch folgende Anträge zur Beschlußfassung. ad I Plautzenhofbrücke Bei dieser Brücke sind wegen der Schwäche der Ennsbäume, Trag- bäume mit Unterzügen, welch letz- tere mit Ketten aufzuhängen sind, und gleichfalls die erforderlichen Sicherheitsgeländer standhaft herzu- stellen. ad II Mitterwasser: Allhier ist am rechten Ufer eine Nothbrücke in einer Länge von 8 Klafter und einer Breite von 7 Schuh zu bewerkstelligen und sind die Ennsbäu- me so hoch zu legen, daß das gewöhnliche Mittelwasser ungehindert seinen Ab- lauf findet. ad III Dorningerbrücke
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