Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 24. August 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 24. August 1857. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Mayr, Edelbauer, Heindl Michael, v. Jäger, Unzeittig, Haas, Sandböck, Nutzinger, Amort, Dr. Spängler, Wittigschlager, Millner und Heindl Anton. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haratzmüller, Eysn, Vögerl, Vogl, Krenklmüller, Stigler und Engl. IV. Section Refrt. H. G. Rath Amort 4061. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 21. August d.J. Z. 5127 in Betreff der vorgelegten Verhandlungsakten über den Steyrbrückenbau und der er- statteten Rechtfertigung. Vortrag Wie aus dem so eben vorgelesenen kreisbehördl. Erlaß zu entnehmen ist, wird der Gemeindevorstehung aufge- tragen, die Herstellung der Steyrbrücke inklusive die Spitalberg Regulirung mit solcher Energie zu betreiben, daß die Befahrung der Brücke mit Beginn des Herbstmarktes anstandslos statt finden könne, und weiters wurde hier- in die Weisung ertheilt, vor Beginn des Brückenbaues rechtzeitig die pro- visorische Fahrstrasse mit ihren Ein- und Ausgangspunkten sowohl der be- züglichen Post als auch den löbl. Bezirks- ämtern bekannt zu geben, und hierüber auch durch die Landeszeitung die geeig- nete Verlautbarung zu erlassen. Bevor ich hierüber in Betreff der vorzukehrenden Maßregeln nach den im kurzen Wege vom k.k. Kreisbau- amte erhaltenen Andeutungen
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 24. August 1857. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Lechner, Mayr, Edelbauer Heindl Michael, v. Jäger, Unzeittig, Haas, Sandböck, Nutzinger, Amort, Dr. Spängler, Wittigschlager, Millner und Heindl Anton. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haratzmüller, Eysn, Vögerl, Vogl, Krenklmüller, Stigler und Engl. IV. Section Refrt. H. G. Rath Amort 4061. Erlaß der k.k. Kreisbehörde vom 21. August d.J. Z. 5127 in Betreff der vorgelegten Verhandlungsakten über den Steyrbrückenbau und der erstatteten Rechtfertigung. Vortrag Wie aus dem so eben vorgelesenen kreisbehördl. Erlaß zu entnehmen ist, wird der Gemeindevorstehung aufgetragen, die Herstellung der Steyrbrücke inklusive die Spitalberg Regulirung mit solcher Energie zu betreiben, daß die Befahrung der Brücke mit Beginn des Herbstmarktes anstandslos statt finden könne, und weiters wurde hierin die Weisung ertheilt, vor Beginn des Brückenbaues rechtzeitig die provisorische Fahrstrasse mit ihren Einund Ausgangspunkten sowohl der bezüglichen Post als auch den löbl. Bezirksämtern bekannt zu geben, und hierüber auch durch die Landeszeitung die geeignete Verlautbarung zu erlassen. Bevor ich hierüber in Betreff der vorzukehrenden Maßregeln nach den im kurzen Wege vom k.k. Kreisbauamte erhaltenen Andeutungen
meine Anträge stelle, erachte ich es für nothwendig, daß vorerst über die Eingabe des Josef Brandstetter an der Vogelsangmühle sub No. 3848, welche ich hiemit nochmals zur Kenntniß des Gemeinderathes bringe, ein definitiver Beschluß gefaßt werde. Aus dieser Eingabe ist ersichtlich, daß Prandstetter die zur Dorningerbrücke-Herstellung erforderlichen 7 Stück neuen Bruckbäume aus seinem Vorrathe beistellt, und für die Benützung dieser und theilweise Beschädigung der Brücke eine Entschädigung von 50 fl C.M. verlangt. Nach Äußerung des k.k. Kreisbauamtes, welche im kurzen Wege eingeholt wurde, ist dieser Anspruch billig, und ist in Erwägung zu ziehen, welche Kosten an Zu- und Abfuhr dieser Bäume, nebst Arbeitslohn erlaufen, wenn diese Bruckbäume von der Stadt Commune beigestellt werden müssen, und welche vielleicht theilweise auch verschnitten werden müßten, und nachdem die Brücke in Folge der stärkeren Benützung während des Provisoriums immerhin einigen Schaden erleiden wird, so muß ich der Äußerung des k.k. Kreisbauamtes vollkommen beipflichten. Da überdieß im Laufe dieser Woche mit der Herstellung der Dorningerbrücke begonnen werden muß, so stelle ich folgenden Antrag: Die von Josef Prandstetter angebothene Beistellung von 7 Stück Brückenbäume zur gehörigen
meine Anträge stelle, erachte ich es für nothwendig, daß vorerst über die Eingabe des Josef Brand- stetter an der Vogelsangmühle sub No. 3848, welche ich hiemit nochmals zur Kenntniß des Gemeinderathes bringe, ein definitiver Beschluß gefaßt werde. Aus dieser Eingabe ist ersichtlich, daß Prandstetter die zur Dorninger- brücke-Herstellung erforderlichen 7 Stück neuen Bruckbäume aus sei- nem Vorrathe beistellt, und für die Benützung dieser und theilweise Be- schädigung der Brücke eine Entschädi- gung von 50 fl C.M. verlangt. Nach Äußerung des k.k. Kreisbau- amtes, welche im kurzen Wege ein- geholt wurde, ist dieser Anspruch billig, und ist in Erwägung zu ziehen, welche Kosten an Zu- und Abfuhr dieser Bäume, nebst Arbeitslohn erlaufen, wenn diese Bruckbäume von der Stadt Commune beigestellt werden müssen, und welche vielleicht theilweise auch verschnitten werden müßten, und nachdem die Brücke in Folge der stärkeren Benützung während des Provisoriums immerhin einigen Schaden erleiden wird, so muß ich der Äußerung des k.k. Kreisbau- amtes vollkommen beipflichten. Da überdieß im Laufe dieser Wo- che mit der Herstellung der Dornin- gerbrücke begonnen werden muß, so stelle ich folgenden Antrag: Die von Josef Prandstetter ange- bothene Beistellung von 7 Stück Brückenbäume zur gehörigen
Versicherung der Dorningerbrücke und der für die Benützung derselben allfällige Beschädigung der Brücke angesprochene Ersatz von fl 50 C.M. wird hiemit gemeinderäthlich geneh- migt, aber nur für diesen speziellen Fall mit Vorbehalt der bestehenden Rechte der Stadt (was im Dekrete an Josef Prandstetter ausdrücklich anzu- führen ist) und ist hievon das städt. Kassa- und Bauamt sowie Josef Prandstetter mittelst Dekret, und letzterer mit dem Anhange zu ver- ständigen, daß mit der Umstaltung und Versicherung der Dorningerbrücke am 28. d.Mts. begonnen werden wird. Um weiters den Eingangs erwähn- ten kreisbehördlichen Erlaß und den dießfälligen Anordnungen volle Rechnung zu tragen, bringe ich noch folgende Anträge zur Beschlußfassung. ad I Plautzenhofbrücke Bei dieser Brücke sind wegen der Schwäche der Ennsbäume, Trag- bäume mit Unterzügen, welch letz- tere mit Ketten aufzuhängen sind, und gleichfalls die erforderlichen Sicherheitsgeländer standhaft herzu- stellen. ad II Mitterwasser: Allhier ist am rechten Ufer eine Nothbrücke in einer Länge von 8 Klafter und einer Breite von 7 Schuh zu bewerkstelligen und sind die Ennsbäu- me so hoch zu legen, daß das gewöhnliche Mittelwasser ungehindert seinen Ab- lauf findet. ad III Dorningerbrücke
Versicherung der Dorningerbrücke und der für die Benützung derselben allfällige Beschädigung der Brücke angesprochene Ersatz von fl 50 C.M. wird hiemit gemeinderäthlich genehmigt, aber nur für diesen speziellen Fall mit Vorbehalt der bestehenden Rechte der Stadt (was im Dekrete an Josef Prandstetter ausdrücklich anzuführen ist) und ist hievon das städt. Kassa- und Bauamt sowie Josef Prandstetter mittelst Dekret, und letzterer mit dem Anhange zu verständigen, daß mit der Umstaltung und Versicherung der Dorningerbrücke am 28. d.Mts. begonnen werden wird. Um weiters den Eingangs erwähnten kreisbehördlichen Erlaß und den dießfälligen Anordnungen volle Rechnung zu tragen, bringe ich noch folgende Anträge zur Beschlußfassung. ad I Plautzenhofbrücke Bei dieser Brücke sind wegen der Schwäche der Ennsbäume, Tragbäume mit Unterzügen, welch letztere mit Ketten aufzuhängen sind, und gleichfalls die erforderlichen Sicherheitsgeländer standhaft herzustellen. ad II Mitterwasser: Allhier ist am rechten Ufer eine Nothbrücke in einer Länge von 8 Klafter und einer Breite von 7 Schuh zu bewerkstelligen und sind die Ennsbäume so hoch zu legen, daß das gewöhnliche Mittelwasser ungehindert seinen Ablauf findet. ad III Dorningerbrücke
Sind die schadhaften Ennsbäume auszunehmen, die von Prandstetter angebothenen 7 Stücke Ennsbäume nach Maßgabe des Bedürfnisses zu verwenden, und im Falle selbe nicht hinreichend sein sollten, wäre der Abgang aus dem städt. Holzvorrathe zu entnehmen, und aber diese Letzteren sodann nach vollendetem Provisorium wieder wegzuräumen. Zwischen der 3., 4. u. 5. Feldung sind zur Verhinderung eines allfälligen Durchbruches sogenannte Böcke unterzustellen, und nachdem neben dem linken Landjoch die zu schlagenden Stecken nach beendetem Provisorium nicht leicht ausgezogen werden könnten und die Ablösung hiefür den gar keinen Belang sein dürfte, so ist auch hier mit Unterstellung eines Bockes Vorsorge zu treffen. Weiters ist diese Brücke mit Sicherheitsgeländer zu versehen, und mit neuen wenigstens 4″ dicken Streubäumen zu belegen, welche Gegenstände nach aufgehobenen Provisorium wieder heim genommen werden, mit einziger Ausnahme der von Prandstetter dießbezüglich zur Verwendung gestellten 7 Stck. Ennsbäume. Bezüglich der zeitgemäßen Ausführung dieser sub 1 bis 3 detaillirten Arbeiten, welche sonach in Angriff zu nehmen sind, ist das städt. Bauamt ungesäumt in Kenntniß zu setzen und die möglichst rasche Durchführung aufzutragen.
Sind die schadhaften Ennsbäume auszunehmen, die von Prandstet- ter angebothenen 7 Stücke Enns- bäume nach Maßgabe des Bedürf- nisses zu verwenden, und im Falle selbe nicht hinreichend sein sollten, wäre der Abgang aus dem städt. Holzvorrathe zu entnehmen, und aber diese Letzteren sodann nach vollendetem Provisorium wieder wegzuräumen. Zwischen der 3., 4. u. 5. Feldung sind zur Verhinderung eines allfälligen Durchbruches so- genannte Böcke unterzustellen, und nachdem neben dem linken Landjoch die zu schlagenden Stecken nach beendetem Provisorium nicht leicht ausgezogen werden könnten und die Ablösung hiefür den gar kei- nen Belang sein dürfte, so ist auch hier mit Unterstellung eines Bockes Vorsorge zu treffen. Weiters ist diese Brücke mit Si- cherheitsgeländer zu versehen, und mit neuen wenigstens 4″ dicken Streubäumen zu belegen, welche Ge- genstände nach aufgehobenen Provi- sorium wieder heim genommen werden, mit einziger Ausnahme der von Prandstetter dießbezüglich zur Ver- wendung gestellten 7 Stck. Ennsbäume. Bezüglich der zeitgemäßen Ausfüh- rung dieser sub 1 bis 3 detaillirten Arbeiten, welche sonach in Angriff zu nehmen sind, ist das städt. Bau- amt ungesäumt in Kenntniß zu setzen und die möglichst rasche Durchführung aufzutragen.
Damit endlich die gehörige Verlaut- barung über den Beginn der provi- sorischen Fahrbahn in die Linzerzeitung, dann die Verständigungen an das k.k. Post- und das löbl. k.k. Bezirksamt erfolgen könne, sind die beiden Werk- meister Stohl und Gutbrunner unverzüglich aufzufordern, sich die übertragenen Bauführungen thätigst angelegen sein zu lassen, und 8 Tage vor Beginn des Brückenbaues hieramts die Anzeige zu erstatten. VI. Section Refrt. Herr G. Rath Lechner 3614. Anna Molterer um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Bittstellerin ist ins Bruderhaus aufzu- nehmen und hat sich dieselbe genau in die Hausordnung zu fügen. Hievon ist dieselbe sowie der Herr In- spizient und Obmann des Bruderhauses rathschlägig zu verständigen. Refrt. Sekretär Aichinger 3946. Franz Aidtenböck verwitweter Po- lirermeister und Innwohner in Aichet No. 376 um Consens zur Ehe mit Maria Anna Schweizer. Bewilligt. 3711. Maria Waldenberger Handarbeiterin derzeit Innwohnerin im Frischenhause No. 21 zu Garsten bittet wiederholt um innwoh- nungsweisen Aufenthalt im Stadtbezirke Steyr. Nachdem Bittstellerin keinen glaub- würdigen Beleg über ihren gesicherten Lebenserwerb für sich und ihre Kinder beigebracht hat, so wird selbe mit diesem erneuerten Ansuchen auf die hierämtl. Erledigung vom 14. July d.J. Z. 3195
Damit endlich die gehörige Verlautbarung über den Beginn der provisorischen Fahrbahn in die Linzerzeitung, dann die Verständigungen an das k.k. Post- und das löbl. k.k. Bezirksamt erfolgen könne, sind die beiden Werkmeister Stohl und Gutbrunner unverzüglich aufzufordern, sich die übertragenen Bauführungen thätigst angelegen sein zu lassen, und 8 Tage vor Beginn des Brückenbaues hieramts die Anzeige zu erstatten. VI. Section Refrt. Herr G. Rath Lechner 3614. Anna Molterer um Unterstand in einen hiesigen Versorgungshaus. Bittstellerin ist ins Bruderhaus aufzunehmen und hat sich dieselbe genau in die Hausordnung zu fügen. Hievon ist dieselbe sowie der Herr Inspizient und Obmann des Bruderhauses rathschlägig zu verständigen. Refrt. Sekretär Aichinger 3946. Franz Aidtenböck verwitweter Polirermeister und Innwohner in Aichet No. 376 um Consens zur Ehe mit Maria Anna Schweizer. Bewilligt. 3711. Maria Waldenberger Handarbeiterin derzeit Innwohnerin im Frischenhause No. 21 zu Garsten bittet wiederholt um innwohnungsweisen Aufenthalt im Stadtbezirke Steyr. Nachdem Bittstellerin keinen glaubwürdigen Beleg über ihren gesicherten Lebenserwerb für sich und ihre Kinder beigebracht hat, so wird selbe mit diesem erneuerten Ansuchen auf die hierämtl. Erledigung vom 14. July d.J. Z. 3195
verwiesen; dessen dieselbe unter Rückschluß der Beilagen zu verständigen.
verwiesen; dessen dieselbe unter Rückschluß der Beilagen zu verstän- digen.
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