Der durch Gemeinderathsbeschluß vom 7. Oktober 1856 Z. 5597 genehmig- te Jahresvoranschlag pro 1857 ent- hält unter Ausgaben Rubrik IX. für Sparkassa Auslagen den Ansatz 500 fl C.M., welche mit Abschluß Juni l.J. bis auf den Betrag von 62 fl 23 xr er- schöpft sind. Nach Einlangen sämtl. Rechnungen über die für das Institut der Sparkassa nöthig gewesenen An- schaffungen beziffert sich das Erforder- niß auf die Summa von 1670 fl 47 xr C.M. wovon 1170 fl 47 xr zu bedecken kommen. Es ist somit nothwendig, für die Zalung in diesem Verwaltungsjahre vorzusor- gen. Weiters ist mit dem Gemein- derathsbeschluße dem 16. September 1856 die Einziehung der Privatkapi- talien zur Amortisirung der Bank- vorschüße festgesetzt worden. In Durch- führung desselben hat der löbl. Gemein- derath über gemachten Antrag des Referenten in den Sitzungen vom 16. Dezember 1856, 18. Febr 1857 u. 12. März d.J. ad Nrum 2304 die Rückzalungen von fl 9000, dann die Resteinzalung von 500 fl C.M. auf das Nationalanle- hen genehmigt, und den Vollzug dem Kassaamte aufgetragen. Die Rückzahlung sämtl. Privatkapi- talien, stellt sich gegenwärtig 7964 fl 22 3/4 xr woraus sich ergibt, daß ein Vortrag den 1534 fl C.M. aus den currenten Einnahmen verwendet wurde, da anzunehmen war, daß im Laufe eines Quartals bis zur nächsten Prolongation des verbliebenen Bankvorschußes von fl 8800 C.M. die noch ausstehenden Kapitalien eingezalt
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