Ratsprotokoll vom 14. August 1857

Abnützung auf 15 fl C.M. veranschlagt, den Betrag von fl 85 C.M. an, weiters für die Schiffbenützung samt Zurichtung pr Tag 50 xr C.M. und an Knechtelohn je 1 fl C.M. Hiernach stellet sich auf obigen Zeitaum von 4 Wochen eine Kostensumme von fl 136 C.M. sohin in Entgegenhalt zu der Forderung des Herrn Reder um fl 75 C.M. weniger. Ich stelle demnach den Antrag Es sei dem Herrn Vinzens Mayr die Herstellung eines Rollufers über den Ennsfluß wärend des Steyrbrückenbaues mit dem Bemerken zu übertragen, daß er die zur Herstellung desselben erforderlichen Requisiten auf eigene Kosten beizuschaffen habe, und nach beendeten Provisorium für sich in Empfang nehmen könne, wofür ihm sodann eine Vergütung von fl 85 C.M. aus der Stadt-Cassa geleistet werde, ebenso sey dessen Anboth für die Schiffbenützung bei der Ueberfuhr pr Tag mit 50 xr und den Lohn für die beizustellenden 2 Knechte jeder pr Tag mit 1 fl C.M. zu genehmigen, und Herr Mayr hievon mit dem Beisatze zu verständigen, daß er für die ordentliche Herstellung der Ueberfuhr mit den erforderlichen Sicherheitsgeländern Sorge zu tragen habe. Die Zeit der Ueberfuhr wird von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends bestimmt; von den Passanten darf keine Gebühr abgeheischt werden, und der Beginn der Ueberfuhr, d.i. der Tag wann selbe zu beginnen habe, wird ihm rechtzeitig

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