gegen Rücksendung desselben binnen 8 bis 12 Tagen. Einhelliger Beschluß nach diesem An- trage und wird das Comite in Vo- tiv-Altarbausachen gemeinderäth- lich ermächtiget, in dieser Angelegen- heit im Einvernehmen mit der geistl. Vogtey Alles zu veranlassen und nach den Comite Beschlüßen vorzukehren, was es für zweckdienlich erachtet, wo- zu der Gemeinderath in Vorhinein seine Genehmigung ertheilt. Gaffl Haller Franz Karl Schriftführ. Aichinger Sekr. M. Lechner
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