Ratsprotokoll vom 31. Juli 1857

gegen Rücksendung desselben binnen 8 bis 12 Tagen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und wird das Comite in Votiv-Altarbausachen gemeinderäthlich ermächtiget, in dieser Angelegenheit im Einvernehmen mit der geistl. Vogtey Alles zu veranlassen und nach den Comite Beschlüßen vorzukehren, was es für zweckdienlich erachtet, wozu der Gemeinderath in Vorhinein seine Genehmigung ertheilt. Gaffl Haller Franz Karl Schriftführ. Aichinger Sekr. M. Lechner

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